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   BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13   

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https://dejure.org/2013,16209
BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13 (https://dejure.org/2013,16209)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2013 - 5 StR 191/13 (https://dejure.org/2013,16209)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13 (https://dejure.org/2013,16209)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 29 BtMG
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich der Täterschaft (hier: bzgl. des Handelns mit Betäubungsmitteln) bei Bekundungen durch Zeugen vom Hörensagen (Notwendigkeit der Bestätigung der Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Vernehmungsbeamter als Zeuge vom Hörensagen

  • Wolters Kluwer

    Stützen von einen Angeklagten belastenden Feststellungen auf Bekundungen von Zeugen vom Hörensagen bei Vorliegen anderer wichtiger Gesichtspunkte

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Vernehmungsbeamter als Zeuge vom Hörensagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stützen von einen Angeklagten belastenden Feststellungen auf Bekundungen von Zeugen vom Hörensagen bei Vorliegen anderer wichtiger Gesichtspunkte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Zeugen vom Hörensagen - und das widerrufene Geständnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Dies gilt hier in besonderem Maße, weil der vormalige Mitangeklagte G., von dessen Angaben die Verurteilung letztlich allein abhing, seine früheren Aussagen in der Hauptverhandlung ausdrücklich widerrufen und selbst als bewusst unwahr gekennzeichnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.).
  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 591/06

    Konfrontationsrecht; Beweiswürdigung (Besonderheiten beim Zeugen vom Hörensagen)

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Bei den Vernehmungsbeamten handelt es sich somit um Zeugen vom Hörensagen, auf deren Bekundungen den Angeklagten belastende Feststellungen nur dann hätten gestützt werden dürfen, wenn sie durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt worden wären (Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. April 2013 - 5 StR 138/13 - und vom 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06).
  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12

    Beweiswürdigung (Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Dies gilt hier in besonderem Maße, weil der vormalige Mitangeklagte G., von dessen Angaben die Verurteilung letztlich allein abhing, seine früheren Aussagen in der Hauptverhandlung ausdrücklich widerrufen und selbst als bewusst unwahr gekennzeichnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 138/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende andere wichtige Gesichtspunkte zur

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Bei den Vernehmungsbeamten handelt es sich somit um Zeugen vom Hörensagen, auf deren Bekundungen den Angeklagten belastende Feststellungen nur dann hätten gestützt werden dürfen, wenn sie durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt worden wären (Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. April 2013 - 5 StR 138/13 - und vom 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06).
  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19

    Mittäterschaftlicher Raub mit Todesfolge (Grenzen der wechselseitigen Zurechnung;

    Hinzu kommt, dass es - da auch dieser Zeuge in der Verhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat - den Zeugen nicht selbst, sondern nur die Verhörsperson befragen konnte (vgl. zum insofern eingeschränkten Beweiswert der Aussage BGH, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 53).
  • BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20

    Beihilfe (Voraussetzungen der Beihilfe; doppelter Gehilfenvorsatz: erforderliche

    Auf Aussagen von "Zeugen vom Hörensagen' können Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur gestützt werden, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. August 1962 ? 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 386; vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschlüsse vom 10. Juni 2013 ? 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; vom 7. September 2017 ? 1 StR 329/17, NStZ-RR 2018, 21; vgl. Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2022 - 6 StS 1/21
    waren vorliegend ausnahmsweise dazu geeignet, hierauf die Angeklagten belastende Feststellungen zum Tatgeschehen zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13, juris, Rn. 5).
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